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Jusos bringen Antrag in den SPD-Landesvorstand ein, der einstimmig angenommen wird. Darin fordern die Jusos unter anderem eine bessere Kontrolle von WaffenbesitzerInnen.

Wir alle bedauern das schreckliche Attentat von Winnenden und sprechen den Angehörigen der Opfer unser Mitgefühl aus.

Wenn es auch niemals für Taten wie die des jugendlichen Amokläufers fertige Antworten und Erklärungen geben kann, so ist doch klar: Es war dem jugendlichen Täter leider möglich, Waffen und Munition für seine Tat aus dem elterlichen Haushalt zu besorgen, obwohl dies nach aktuellen rechtlichen Regelungen nicht der Fall hätte sein dürfen. Eine ordnungsgemäße Lagerung der Waffen und Munition hat hier anscheinend nicht stattgefunden. Nämlich die grundsätzliche Trennung von Waffe und dazu passender Munition. Eine gemeinsame Lagerung von Waffe und passender Munition ist nur möglich, wenn der Waffenschrank mindestens den so genanten Widerstandsgrad 0 aufweist. Der Zugang zu Waffen und Munition ist unbefugten Dritten zu verwehren.

Nicht außer acht gelassen werden darf, dass gerade Jugendlich nicht mit Waffen in Berührung kommen dürfen. Waffen haben in unserem alltäglichen Umgang, fernab von ihrem Einsatz bei Polizei und in Schützenvereinen, keinen Platz. Sie erzeugen Unsicherheit und Angst.

Deswegen tritt die rheinland-pfälzische SPD für eine besonnene Neuregelung im Umgang mit Schusswaffen ein, die für Sportzwecke genutzt werden. Da wo es unter Sicherheitsbelangen möglich ist, wird die Trennung von Waffen und Munition konsequenter umgesetzt als bisher. Die Munition der Mitglieder von Schützenvereinen wird im Vereinshaus aufbewahrt, wenn technische Vorraussetzungen, wie ein Alarmierungssystem bei Einbruch und eine sichere Möglichkeit der Aufbewahrung in Panzerschränken möglich ist. Vereine werden angehalten, diese Voraussetzungen zu schaffen.

Da, wo diese Vorraussetzungen nicht gegeben sind, ist eine kontinuierlichere Kontrolle der WaffenbesitzerInnen unumgänglich. Nicht die Vereine führen diese Kontrolle aus, sondern die öffentliche Hand.
Auch JagdpächterInnen sollen hiervon nicht ausgenommen werden. Wenn die örtlichen Vorraussetzungen erfüllt sind, kann die jeweilige Verwaltung die Munition lagern.

Junge Menschen sollen erst ab 21 Jahren die Möglichkeit haben, mit Feuerwaffen in Vereinen schießen zu dürfen. Explizit bleibt es gestattet, mit Druckluftwaffen für Sportzwecke umzugehen.

Wenn wir alles Menschenmögliche unternehmen wollen, solche Taten in Zukunft zu verhindern, müssen wir uns gerade auch um die Menschen kümmern – besonders dann wenn sie in Schulen, also in der Obhut des Staates stehen. Die integrativen Bildungskonzepte der rheinland-pfälzischen Landesregierung, wie die Realschule Plus, integrierte Gesamtschulen und das Ganztagsangebot bieten hierzu die Möglichkeit. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind eine wichtige Ergänzung im Betreuungsangebot und können die Lehrerinnen und Lehrer dabei unterstützen, auf Belange und Probleme der Jugendlichen einzugehen. Dies sind wichtige präventive Maßnahmen.

 

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