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ArbeitnehmerInnenrechte überall: Auch in den Kirchen!

Pressemitteilung

MAINZ. Die Jusos Rheinland-Pfalz fordern den Gesetzgeber dazu auf, endlich für eine Gleichbehandlung von ArbeitnehmerInnen der Kirchen zu sorgen.

Ein aktueller Spiegel-Online-Artikel zeigt auf, wie stark ArbeitnehmerInnenrechte in kirchlichen Trägerschaften untergraben werden. Die persönliche Lebenslage, wie Scheidung, ein uneheliches Kind oder eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, können zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. "Das Privatleben eines Menschen darf keinen Anlass für eine Kündigung darstellen- es geht den Arbeitgeber schlicht und einfach nichts an, in welchen privaten Verhältnissen ein/e ArbeitnehmerIn lebt. Auf die Ausübung der Arbeit haben diese keinerlei Einfluss. Hier wird neben den ArbeitnehmerInnenrechten auch die Freiheit des Einzelnen in Frage gestellt“, kritisiert Fabian Löffler, Juso-Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz.

Oliver Lösch, Sprecher des Arbeitskreises ’Ethik, Staat und Gesellschaft’ der Jusos in Rheinland-Pfalz, führt dazu weiter aus: „All dies ist nicht neu. Es darf aber nicht länger hingenommen werden, dass zum Beispiel Caritas und Diakonie die fragwürdigen Ausnahmen des Antidiskriminierungsgesetzes mit ihrer Kündigungspraxis und ihren Einstellungskriterien in dieser unzulässigen Form ausnutzen. Der Gesetzgeber hat hier, ob nun bewusst oder unbewusst, eine unbestimmte Regelung geschaffen, die viele Menschen der Willkür ihre Arbeitgeberin ausliefert."
Die Jusos in Rheinland-Pfalz haben sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und fordern die Abschaffung des Sonderarbeitsrechtes der Kirchen. „ArbeitnehmerInnen müssen streiken dürfen, sie müssen Betriebsräte bilden dürfen und sie müssen sich Einheitsgewerkschaften anschließen dürfen - auch wenn sie für eine Kirche arbeiten! Die derzeit existierenden Mitarbeitervertretungen haben so gut wie keine Mitbestimmungsmöglichkeiten. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen hat dort zu enden, wo Menschen diskriminiert werden, und dies ist beim Sonderarbeitsrecht der Kirchen eindeutig der Fall. ‚Das Grundgesetz gilt innerhalb kirchlicher Einrichtungen nur eingeschränkt’, schreibt der Spiegel, und so ist es tatsächlich. Dies ist nicht länger hinzunehmen!“, so Lösch abschließend.

 

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