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Forderung nach Arbeitspflicht für Hartz IV - EmpfängerInnen zeugt von sozialer Kälte

Sozialpolitik

Nachdem die Forderung von Roland Koch nach einer Arbeitspflicht für Hartz IV – EmpfängerInnen auf breiten Widerstand, auch aus der Union, gestoßen ist, kommt nun ein weiterer Lautsprecher aus Rheinland-Pfalz hinterher. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Jusos Rheinland-Pfalz Fabian Löffler:

„Es ist unglaublich, wie der CDU-MdB Michael Fuchs auf den Populismus-Zug aufspringt und seinem Parteifreund Roland Koch beipflichtet. Eine pauschale Arbeitspflicht für Hartz IV - EmpfängerInnen zu fordern, ist sachlich absolut falsch und zeugt zudem von blanker Unkenntnis der Materie. Schon heute müssen ALG II - EmpfängerInnen Arbeitsgelegenheiten und Fördermaßnahmen annehmen. Tun sie es nicht, werden ihnen die Geldleistungen stufenweise - unter Umständen sogar komplett - gestrichen. Jugendliche unter 25 trifft es besonders hart. Hier kann die Leistungskürzung auf Null sofort eintreten. Die Repressionsmöglichkeiten, die heute schon existieren, sind mehr als ausreichend, sie gehen zu weit. Sanktionen haben die soziale Situation der Betroffenen verschärft Wie soll man hier noch stärkeren Druck aufbauen, Herr Fuchs? In der Logik der CDU-Lautsprecher können hier ja nur noch drastische Zwangsmaßnahmen folgen. Wir fordern stattdessen dem negativen Bestrafungssystem, ein positives Anreizsystem entgegenzusetzen.

Zudem verkennt diese Haltung, dass viele Alleinerziehende auf die ALG-II Leistungen über die Kinderzuschläge angewiesen sind, um sich und ihre Kinder über die Runden bringen zu können, und die gar nicht die Möglichkeit haben, eine vollschichtige Arbeit anzunehmen. Es braucht hier aktive Armutsbekämpfung und nicht Androhung von Zwangsarbeit. Leider lässt die Politik der schwarz-gelben Bundesregierung hier keinerlei Ansatz erkennen.

Wenn jetzt gefordert wird, dass die Behörden härter durchgreifen müssen, verkennt dies die Realität. Ein Großteil der derzeit angeordneten Maßnahmen und Einschränkungen der Leistungen sind überzogen und zudem fehlerhaft. Allein in den ersten elf Monaten des Jahres 2009 waren über 36 % der Widerspruchsverfahren erfolgreich – das sind 267.612 Bescheide. Hinzu kommen all die Bescheide, gegen die gar nicht juristisch vorgegangen wurde. Wenn man kritisiert, dass es Menschen gibt, die Sozialleistungen unrechtmäßig erhalten, muss man genau so kritisieren, dass Behörden die den bedürftigen Menschen zustehenden Sozialleistungen vorenthalten.“

 

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