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Weitere Diskriminierungen im Arbeitsrecht beseitigen

Arbeit

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH, nach dem das deutsche Arbeitsrecht Jugendliche diskriminiert, erklärt der Landesvorsitzende der Jusos Fabian Löffler:

„Es ist erfreulich, dass nun die komplette Betriebszugehörigkeit, auch die vor Vollendung des 25-ten Lebensjahres bei der Anrechung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden muss.

Die Regelung, die derzeit im BGB festgehalten ist, verstößt gegen das in der Europäischen Union geltende Diskriminierungsverbot. Es ist nicht zeitgemäß und vor allem nicht nachvollziehbar, warum die Betriebszugehörigkeit in den Jahren unter dem 25-ten Lebensjahr nicht in derselben Weise Berücksichtigung beim Kündigungsschutz finden muss, wie die in der Zeit danach. Unsere Forderung nach einer gesetzgeberischen Korrektur muss nach diesem Urteil endlich umgesetzt werden. Wir warten daher gespannt auf die nächste Reaktion des EuGH zur Vereinbarkeit des deutschen Arbeitsrechts mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung, z.B. wegen der Religionszugehörigkeit oder des Geschlechts.

Die Ankündigung der CDU, das komplette deutsche Arbeitsrecht werde auf den Prüfstand kommen, wird man kritisch verfolgen müssen. Bei weiteren Novellen des Arbeitsrechts darf es nicht zu Verschlechterungen der Position der ArbeitnehmerInnen durch die schwarz-gelbe Bundesregierung kommen. Hier gibt es keinen Vertrauensvorschuss für die Regierung. Vielmehr müssen in allen Bereichen des Arbeitsrechtes, unter anderem den Regelungen für Verbände und Kirchen, die ArbeitnehmerInnenrechte, gerade im Bereich der Mitbestimmung, gestärkt werden.“

 

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